Krankheitsvertretung PDF Drucken E-Mail

Vertretungsmodell des Hochtaunuskreises bei Krankheit der Tagesmutter

Das Jugendamt des Hochtaunuskreises hat in Zusammenarbeit mit den im Kreisgebiet ansässigen Tagespflegeinitiativen ein Vertretungsmodell erarbeitet. Das Vertretungsmodell soll für Eltern von Tagespflegekindern eine verlässliche Vertretung bei einem ungeplanten Ausfall der Tagesmutter bieten. Es ist in vier aufeinander aufbauende Stufen unterteilt. Fällt ein Tagesmutter wegen Krankheit aus, so ist in der festgelegten Reihenfolge eine Vertretungsmöglichkeit zu prüfen. Erst wenn in der niedrigeren Stufe keine Vertretung möglich ist, kann eine Vertretung in der nächsthöheren Stufe erfolgen.

Ab Stufe 3 nimmt die zu vertretende Tagesmutter direkt Kontakt mit einem Mitarbeiter der Fachstelle der Kindertagespflege des Jugendamtes des Hochtaunuskreises auf:

Frau Rump Tel. 06172-999-5133

Frau Denfeld Tel. 06172-999-5111

Frau Möller Tel. 06172-999-5134


Für Stufe 1 gilt folgendes:

Die Tagespflegeperson klärt mit den Eltern der Tageskinder zu Beginn des Betreuungsverhältnisses das Vorgehen beim Ausfall wegen z.B. Krankheit, Unfall der Tagesmutter ab.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Die Tageskindeltern kümmern sich selbst um die Betreuung ihres Kindes.

  • Die Tagesmutter vernetzt ihre Tageskindeltern untereinander zur Vertretung, d.h. es wird z.B. ein Plan erarbeitet, welche Eltern an welchen Tagen, wie viel Tageskinder im Notfall betreuen können. Somit müssen nicht alle Eltern eine eigene Betreuung organisieren. Um diesen Fall vorzubereiten, sollten die Eltern zu einer solchen Zusammenarbeit ermutigt werden. Es ist von Vorteil, wenn in regelmäßigen Abständen dann gemeinsame Treffen der Eltern und der Tageskinder durch die Tagesmutter oder die Eltern organisiert werden.

    Wichtig ist, das dies privat ohne Entgelt geleistet wird. Auf der sicheren Seite sind alle Eltern, wenn sie eine private Unfallversicherung für ihr Kind abschließen.


Für Stufe 2 gilt folgendes:

Wenn in Stufe 1 keine Vertretung organisiert werden kann, greift Stufe 2

  • Es vertreten sich zwei Tagesmütter gegenseitig, wenn beide weniger als 5 Tageskinder betreuen.

  • Wenn Tagesmütter fünf Tageskinder betreuen, müssen sie sich mit anderen Tagesmüttern zusammenschließen, die weniger als fünf Tageskinder betreuen.

    Sollte eine Kombination von zwei Tagesmüttern mit fünf Tageskindern und einer Tagesmutter mit weniger als fünf Kinder zustande kommen, dann hat die Tagesmutter mit weniger als fünf Kindern von dieser „Patenschaft“ vorrangig nur den Profit des Austausches und des unregelmäßigen Dazuverdienstes bei Krankheit der beiden anderen Tagesmütter. Der Austausch einer neuen Tagesmutter mit zwei erfahrenen Tagesmüttern kann jedoch einen großen Vorteil bieten. Außerdem bietet sich im eventuell doch eine Möglichkeit der Krankheitsvertretung, wenn die beiden Tagesmütter mit fünf Kindern nicht regelmäßig jeden Wochentag voll belegt sind.

  • Eine weitere Möglichkeit der flexibleren Vertretung ist ein Verbund von z.B. vier Tagesmüttern.

  • Regelmäßige Treffen der in einem Team zusammengeschlossenen Tagesmüttern mit den Tageskindern sind eine Voraussetzung zur Umsetzung dieser Stufe, damit die Kinder die verschiedenen Tagesmütter und ggf. deren Räumlichkeiten kennenlernen

  • Mehrere Tagesmütter die fünf Tageskinder regelmäßig betreuen, können sich eine oder zwei qualifizierte Kinderfrauen suchen, die bereit sind als Springer im Krankheitsfall zu vertreten

  • Es ist auch möglich eine Freundin oder Familienangehörige als Vertretung einzusetzen. Wenn deren Betreuung jedoch von den Eltern bezahlt wird bzw. länger als 15 Std./Woche betreut oder länger als 3 Monate im Jahr die Vertretung übernimmt, dann muss sie sich qualifizieren und dieses mit einer Pflegeerlaubnis vom Jugendamt abschließen.

  • Wenn sich Tagesmütter für das Vetretungsmodell entscheiden, müssen sie sich ihre alte Pflegeerlaubnis von Frau Rump auf das neue Modell umstellen lassen.


Für Stufe 3 gilt:

Wenn in Stufe 1 und 2 keine Vertretung organisiert werden kann, greift Stufe 3.

  • Es stehen im Gebiet des Hochtaunuskreises drei Nottagesmütter zur Verfügung die von Montag bis Freitag einen Ganztagsplatz anbieten. Diese haben in ihrer Pflegeerlaubnis einen freigehaltenen Platz für diese Notfälle. Bei Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes ist eine verkürzte Eingewöhnungszeit von 1-3 Tagen vorgesehen. Die Nottagesmütter sind verpflichtet ihren Urlaub untereinander abzustimmen. Für die Freihaltung des Tagespflegeplatzes erhalten die Nottagesmütter eine monatliche Vergütung vom Jugendamt des Hochtaunuskreises, unabhängig davon, ob sie Tageskinder von erkrankten Tagesmüttern betreuen oder nicht. Sollte eine Vertretung in Anspruch genommen werden zahlt der Hochtaunuskreis 4,- Euro pro Betreuungsstunde. Die erkrankte Tagesmutter erhält wie gewohnt die Zahlung durch das Jugendamt für die vereinbarten Zeiten.

    Die Belegung der Plätze erfolgt ausschließlich über die Fachstelle der Kindertagespflege des Jugendamtes des Hochtaunuskreises


Für Stufe 4 gilt:

Wenn in Stufe 1 - 3 keine Vertretung organisiert werden kann, greift Stufe 4.

  • Für Stufe 4 steht ein Not-Platz in einer zentral gelegenen Kinderkrippe in Bad Homburg zur Verfügung. Bei Inanspruchnahme dieses Betreuungsplatzes ist eine verkürzte Eingewöhnungszeit von 1-3 Tagen vorgesehen.

    Auch bei diesem Platz erfolgt die Belegung ausschließlich über die Fachstelle der Kindertagespflege des Jugendamtes des Hochtaunuskreises.



 
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