Betreuungsformen PDF Drucken E-Mail

Die Kindertagespflege unterscheidet zwei Betreuungsformen

Tagesmutter

Die klassische Tagesmutter ist eine Betreuungsperson, die ihr Kind im eigenen Haushalt betreut. Sie hat meist eigene Kinder, die zum Teil gemeinsam mit bis zu fünf weiteren fremden Kindern betreut werden. Die Tagesmutter erhält nach ihrer Qualifizierung eine „Pflegeerlaubnis“ vom zuständigen Jugendamt, welche auch die Anzahl der zu betreuenden Tagespflegekinder festlegt. Eine Tagesmutter ist selbständig tätig und vereinbart mit Ihnen in einer Betreuungsvereinbarung alle relevanten Details.

Weitergehende Informationen zur Tagesmutter

 

Kinderfrau

Eine weitere Betreuungsform in der Kindertagespflege ist die Kinderfrau. Diese kommt in den Haushalt der Eltern und betreut dort die Kinder. Eine Kinderfrau ist in der Regel schon etwas älter und die eigenen Kinder meistens schon erwachsen. Auch eine Kinderfrau kann sich vom zuständigen Jugendamt nach ihrer Qualifizierung eine „Pflegeerlaubnis“ erteilen lassen. Dies ist jedoch zur Zeit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Weitergehende Informationen zur Kinderfrau

Häufig gestellte Fragen an die Mini-Job-Zentrale zum Thema zu Minijobs in Privathaushalten.

 
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