Übersicht Betreuungskosten

Tagesmutter

Eine Tagesmutter kostet die Eltern in der Regel pro Betreuungsstunde pro Kind zwischen 2,30 Euro und 4,00 Euro.

Diese Betreuungskosten setzen sich aus dem Beitrag von 2,30 Euro die an das Jugendamt gezahlt werden müssen (siehe hierzu Satzung des Hochtaunuskreises Kindertagespflege) und den individuellen Betreuungsgebühren der jeweiligen Tagesmutter zusammen. Der Beitrag an das Jugendamt kann abhängig vom Familieneinkommen zum Teil oder auch komplett entfallen.

Die Bezahlung ist mit der jeweiligen Tagesmutter zu vereinbaren. Es sollte genau abgeklärt werden, welche Leistungen der Stundensatz beinhaltet. In der Regel erheben die Tagesmütter einen zusätzlichen Beitrag für das Essen, bitte erfragen Sie dies bei dem Gespräch mit der Tagesmutter.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Eltern aus Usingen und Wehrheim eine Zuzahlung von 1,- Euro pro Betreuungsstunde. Siehe hierzu unter Zuschüsse.

Kinderfrau

Eine Kinderfrau wird von den Eltern im Angestelltenverhältnis bezahlt. Die Eltern können die Kinderfrau z.B. bei wenigen Betreuungsstunden in Form eines Mini-Jobs anstellen. Wenn der Betreuungsumfang größer sein sollte, ist die Kinderfrau in einem normalen Angestelltenverhältnis mit Abgaben aller Sozialabgaben und ggf. Abgabe der Einkommenssteuer bei den Eltern angestellt.

Eine angestellte Kinderfrau kann die Eltern pro Stunde zwischen 17,00 Euro (Minijob) und 22,50 Euro (normales Angestelltenverhältnis) brutto, incl. des Sozialversicherungsanteils des Arbeitgebers kosten. Bitte besprechen Sie im Vorfeld den Stundensatz mit Ihrer Kinderfrau und vereinbaren Sie in einem Arbeitsvertrag die Arbeitszeiten und die Bezahlung. Der Nettoverdienst der Kinderfrau würde dann mit einem Mini-Job etwa 14,50 Euro betragen. Mit einem Angestelltenverhältnis würde der Nettoverdienst ebenfalls etwa 14,50 Euro beantragen, vorausgesetzt dass auf das Einkommen keine Einkommenssteuer anfällt.

Sollte die Kinderfrau eine Grundqualifikation absolviert haben erhält sie eine Förderleistung vom Jugendamt des Hochtaunuskreises in Höhe von 3,60 € pro Stunde pro betreutem Kind. Es besteht die Möglichkeit den Anspruch auf die Förderleistung an die Eltern abzutreten. Dies dient der Vereinfachung der Abwicklung und reduziert die Kosten der Eltern zum Teil deutlich, je nach Anzahl der betreuten Kinder.

In die Tätigkeit einer Kinderfrau fällt die pädagogische Betreuung des Kindes bzw. der Kinder, die Essenszubereitung, Hausaufgabenbetreuung und die Fahrten zu den Aktivitäten des Kindes bzw. der Kinder. Eine Kinderfrau arbeitet nicht als Putzfrau oder Haushaltshilfe.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Eltern aus Usingen und Wehrheim eine Zuzahlung von 1,- Euro pro Betreuungsstunde. Siehe hierzu unter Siehe hierzu unter Zuschüsse.