Was ist eine Kinderfrau

Die Kinderfrau geht in den Haushalt der Eltern und betreut dort deren Kinder.

Eine Kinderfrau hat meist schon erwachsene Kinder und sucht nach einer Herausforderung außerhalb der eigenen Familie.

In die Tätigkeit der Kinderfrau fällt die pädagogische Betreuung der Kinder, die Essenszubereitung, Hausaufgabenbetreuung und die Fahrten zu den Aktivitäten der Kinder.

Eine Kinderfrau ist keine Haushaltshilfe. Nach Absprache sind jedoch kleine Hausarbeiten möglich, wie z.B. die Spülmaschine ausräumen oder einkaufen gehen.

Eine Kinderfrau kann beim zuständigen Jugendamt nach ihrer Grundqualifizierung eine Pflegeerlaubnis beantragen. Um als Kinderfrau zu arbeiten ist jedoch vom Gesetzgeber keine Pflegeerlaubnis vorgeschrieben. Bei den Kinderfrauen wird die Pflegeerlaubnis nur benötigt, um eine Förderung vom Jugendamt des Hochtaunuskreises zu beantragen.
Um die Pflegeerlaubnis zu erhalten muss die Kinderfrau den
Grundqualifizierungskurs Kindertagespflege durchlaufen. Der Grundqualifizierung findet in der Regel über einen Zeitraum von 6-7 Monaten statt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Grundqualifizierung kann eine Pflegeerlaubnis beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Danach erhält die Kinderfrau ihre Pflegeerlaubnis. Sie ist verpflichtet, jährlich mit 20 Unterrichtseinheiten an Fortbildungen zum Thema Kindertagespflege teilzunehmen, um die Förderungsleistung des Jugendamtes des Hochtaunuskreises weiterhin zu erhalten.

Eine Kinderfrau wird im Angestelltenverhältnis von den Eltern bezahlt, z.B. in Form eines Mini-Jobs im Privathaushalt oder in Form einer Festanstellung.

Eine angestellte Kinderfrau kann zwischen 13,00€ -15,00€ in der Stunde verdienen. Bei einer Festanstellung ist die Steuerklasse und die Höhe des monatlichen Verdienstes ausschlaggebend, wie hoch der Nettoverdienst ausfällt. Der Stundensatz sollte unbedingt im Vorfeld mit den Eltern besprochen und vereinbart werden.