Angebot zur Haftpflichtversicherung


Angebot zum Haftpflichtversicherungsschutz für Tagesmütter und Kinderfrauen

Der Kinderbetreuungsservice des Vereins Lichtblick e.V. bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Sammelhaftpflichtversicherung bei der Gothaer Versicherung mitzuversichern.

Der Versicherungsschutz im Rahmen der angebotenen Haftpflicht-Versicherung  bezieht sich auf die Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater bzw. Kinderfrau.

Bei jedem Schadensfall prüft die Versicherungsgesellschaft die Haftungsfrage und leistet bei berechtigten Ansprüchen Ersatz bis zu einer Deckungssumme 10.000.000,00 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Versichert gelten Schäden, die die betreuten Kinder auf Grund einer Aufsichtspflichtverletzung der Tagesmutter/Kinderfrau selbst erleiden oder aber gegenüber Dritten verursachen.

Die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der je Schadensereignis vereinbarten Deckungssumme begrenzt.

Folgende Deckungserweiterungen sind vereinbart:

Tätigkeitsschäden

Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.7 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn diese Schäden

  • durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin an diesen Sachen entstanden sind;

  • dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin die Sachen zur Durchführung seiner/ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit benutzt hat;

  • durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin entstanden sind und sich diese Sachen oder deren Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben.

Abhandenkommen von Schlüsseln / Codekarten

Eingeschlossen ist gemäß Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Abhandenkommen fremder Schlüssel und Codekarten und alle sich daraus ergebenden Folgeschäden.

Die Versicherungssumme für das Abhandenkommen von Schlüsseln / Codekarten ist im Rahmen der Versicherungssumme auf 100.000 € begrenzt, max. jedoch 200.000 € pro Versicherungsjahr.

Schäden an überlassenen unbeweglichen Sachen

Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an unbeweglichen Sachen (Gebäuden, Räumen, aber auch Grundstücken) sowie anlässlich von z.B. Geschäftsreisen angemieteten Räumen/Gebäude (und deren feste/bewegliche Einrichtung) im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden.

Sachschäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung gelten bis zu einem Sublimit von 10.000 € je Versicherungsfall und Jahr mitversichert.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche, die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche.

Schäden an überlassenen beweglichen Sachen

Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an überlassenen beweglichen Sachen - mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer aus einer anderweitig abgeschlossenen Versicherung eine Ersatzleistung erhält.

Die Versicherungssumme je Schadenereignis ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 €. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vorgenannten Versicherungssumme.

Sachschäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung gelten bis zu einem Sublimit von 10.000 € je Versicherungsfall und Jahr mitversichert.

Für Tagesmütter und Kinderfrauen, die den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, beträgt zur Zeit der Jahresbeitrag 20,00 €.

Die Versicherungsbedingungen können beim Verein Lichtblick e.V. - Kinderbetreuungsservice angefordert werden.