Angebot zur Haftpflichtversicherung |
Angebot zum Haftpflichtversicherungsschutz für Tagesmütter und Kinderfrauen Der Kinderbetreuungsservice des Vereins Lichtblick e.V. bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Sammelhaftpflichtversicherung bei der Gothaer Versicherung mitzuversichern. Der Versicherungsschutz im Rahmen der angebotenen Haftpflicht-Versicherung bezieht sich auf die Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater bzw. Kinderfrau. Bei jedem Schadensfall prüft die Versicherungsgesellschaft die Haftungsfrage und leistet bei berechtigten Ansprüchen Ersatz bis zu einer Deckungssumme 10.000.000,00 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Versichert gelten Schäden, die die betreuten Kinder auf Grund einer Aufsichtspflichtverletzung der Tagesmutter/Kinderfrau selbst erleiden oder aber gegenüber Dritten verursachen. Die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der je Schadensereignis vereinbarten Deckungssumme begrenzt. Folgende Deckungserweiterungen sind vereinbart: Tätigkeitsschäden Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.7 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn diese Schäden
Abhandenkommen von Schlüsseln / Codekarten Eingeschlossen ist gemäß Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Abhandenkommen fremder Schlüssel und Codekarten und alle sich daraus ergebenden Folgeschäden. Die Versicherungssumme für das Abhandenkommen von Schlüsseln / Codekarten ist im Rahmen der Versicherungssumme auf 100.000 € begrenzt, max. jedoch 200.000 € pro Versicherungsjahr. Schäden an überlassenen unbeweglichen Sachen Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an unbeweglichen Sachen (Gebäuden, Räumen, aber auch Grundstücken) sowie anlässlich von z.B. Geschäftsreisen angemieteten Räumen/Gebäude (und deren feste/bewegliche Einrichtung) im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden. Sachschäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung gelten bis zu einem Sublimit von 10.000 € je Versicherungsfall und Jahr mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche, die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche. Schäden an überlassenen beweglichen Sachen Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an überlassenen beweglichen Sachen - mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, für die der Versicherungsnehmer aus einer anderweitig abgeschlossenen Versicherung eine Ersatzleistung erhält. Die Versicherungssumme je Schadenereignis ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 €. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vorgenannten Versicherungssumme. Sachschäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung gelten bis zu einem Sublimit von 10.000 € je Versicherungsfall und Jahr mitversichert. Für Tagesmütter und Kinderfrauen, die den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, beträgt zur Zeit der Jahresbeitrag 20,00 €. Die Versicherungsbedingungen können beim Verein Lichtblick e.V. - Kinderbetreuungsservice angefordert werden.
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