Info zur Kindertagespflege HTK

Die aktuell gültige Information zur Kindertagespflege im Hochtaunuskreis finden Sie hier:

Information und im Folgenden:

Information zur Geldleistung des Hochtaunuskreises (HTK) für Tagesmütter

Wenn eine Tagespflegeperson, die selbstständig bei sich zu Hause oder in angemieteten Räumen tätig ist, eine Pflegeerlaubnis des HTK besitzt, erhält sie Leistungen im Rahmen der öffentlichen Förderung.

Tagespflegepersonen werden laufende Geldleistungen nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 u. 3 SGB VIII gewährt:

  • einen Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung und als Erstattung für den laufenden Sachaufwand und weitere Geldleistungen, siehe hierzu: Förderung der Tagesmutter HTK

  • Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu der gesetzlichen Unfallversicherung

  • hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Besteht keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht, so wird die Hälfte der Aufwendungen zu einer Alterssicherung erstattet, jedoch höchstens in Höhe der Hälfte des Mindestbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung

Der Hochtaunuskreis zahlt den Tagesmüttern zur Zeit 3,60 € für die erbrachte Förderleistung und 1,85 € als Erstattung zum laufenden Sachaufwand pro Stunde und pro betreutem Kind. In diesem Betrag sind die Landesmittel eingerechnet.

Alle Geldleistungen werden auf Basis des Vertrages, der zwischen Tagesmutter und Erziehungsberechtigtem vereinbart wurde, ausgezahlt.

Um die Leistungen zu erhalten schließt die Tagesmutter mit dem Hochtaunuskreis einen Vertrag ab.

Die Eltern werden vom Jugendamt zu einem Kostenbeitrag in Höhe von 2,30 € herangezogen. Dieser kann auf Antrag der Eltern und abschließender Prüfung erlassen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist (im Sinne SGB II und SGB XII).

Die oben genannte öffentliche Förderung kann eine Tagesmutter erhalten, die entsprechend des § 23 SGB VIII vom Jugendamt anerkannt wurde. Die Tagesmutter muss bestimmte Eignungskriterien erfüllen und sich für die Kindertagespflege qualifiziert haben. Dies bedeutet, dass die Tagesmutter die Grundqualifizierung erfolgreich abschließt und eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt des HTK erhalten hat.

Formulare, Anträge und Informationsblätter erhalten Sie über das Jugendamt des HTK.

Für Fragen zum Thema „Förderung in der Tagespflege“ stehen Ihnen folgende Mitarbeiter des Jugendamtes des Hochtaunuskreises zur Verfügung:

  • Frau Möller Tel.-Nr. 06172-999-5134

  • Frau Denfeld Tel.-Nr. 06172-999-5111

  • Frau Rump Tel.-Nr. 06172-999-5133