Info zur Kindertagespflege HTK

Die aktuell gültige Information zur Kindertagespflege im Hochtaunuskreis finden Sie hier:

Information und im Folgenden:

Information zur Förderleistung des Hochtaunuskreises (HTK) für Kinderfrauen

Wenn eine Tagespflegeperson, die im Haushalt der Familie des Kindes/der Kinder tätig ist eine Pflegeerlaubnis des HTK besitzt, erhält sie Leistungen im Rahmen der öffentlichen Förderung.

Tagespflegepersonen werden laufende Geldleistungen nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 u. 3 SGB VIII gewährt:

Tagespflegepersonen, die auf selbstständiger Basis arbeiten, werden folgende weitere Leistungen gewährt:

  • Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu der gesetzlichen Unfallversicherung

  • hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern kein Angestelltenverhältnis besteht

  • hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung, sofern kein Angestelltenverhältnis besteht

Der Hochtaunuskreis zahlt den Kinderfrauen 3,60 € pro Stunde und pro betreutem Kind. In diesem Betrag sind die Landesmittel eingerechnet.

Alle Geldleistungen werden auf Basis des Vertrages, der zwischen Kinderfrau und Erziehungsberechtigtem vereinbart wurde, ausgezahlt.

Um die Leistungen zu erhalten schließt die Tagesmutter mit dem Hochtaunuskreis einen Vertrag ab.

Die Eltern werden vom Jugendamt zu einem Kostenbeitrag in Höhe von 1,15 € herangezogen. Dieser kann auf Antrag der Eltern und abschließender Prüfung erlassen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist (im Sinne SGB II und SGB XII).

Die oben genannte öffentliche Förderung kann eine Kinderfrau erhalten, die entsprechend des § 23 SGB VIII vom Jugendamt überprüft wurde. Die Kinderfrau muss bestimmte Eignungskriterien erfüllen und sich für die Kindertagespflege qualifiziert haben. Dies bedeutet, dass die Kinderfrau die Grundqualifizierung erfolgreich abschließt und eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt des HTK erhalten hat.

Formulare, Anträge und Informationsblätter erhalten Sie über das Jugendamt des HTK.

Für Fragen zum Thema „Förderung in der Tagespflege“ stehen Ihnen folgende Mitarbeiter des Jugendamtes des Hochtaunuskreises zur Verfügung:

  • Frau Möller Tel.-Nr. 06172-999-5134

  • Frau Denfeld Tel.-Nr. 06172-999-5111

  • Frau Rump Tel.-Nr. 06172-999-5133