Krankheitsvertretung |
Vertretungsmodell für die Kindertagespflege im Hochtaunuskreis
Das Vertretungsmodell soll für die Eltern von Tagespflegekindern eine verlässliche Vertretung bei einem ungeplanten Ausfall der Kindertagespflegeperson bieten. Es ist in vier aufeinander aufbauende Stufen unterteilt. Fällt eine Kindertagespflegeperson aus, so ist in der festgelegten Reihenfolge eine Vertretungsmöglichkeit zu prüfen. Erst wenn in der niedrigeren Stufe eine Vertretung nicht möglich ist, kann eine Vertretung in der nächsthöheren Stufe erfolgen.
Stufe 1: Die Kindertagespflegepersonen (nachfolgend KTPP genannt) klären mit den Eltern (Erziehungsberechtigten) der Kinder zu Beginn des Betreuungsverhältnisses das Vorgehen beim Ausfall (Krankheit, Unfall) der KTPP ab. In Fällen, in denen einzelne Eltern in Selbsthilfe den Ausfall nicht auffangen können, klären die Eltern zusammen mit der KTPP vorab, ob andere Eltern, deren Kinder von der gleichen KTPP betreut werden, die Betreuung mit übernehmen können, so dass im Vertretungsfall nicht alle Eltern eine Betreuung organisieren müssten. Um diesen Fall vorzubereiten, sollten die Eltern zu einer solchen Zusammenarbeit durch die KTPP ermutigt werden. In regelmäßigen Abständen sollten gemeinsame Treffen der Eltern und der Tagespflegekinder durch die KTPP oder die Eltern organisiert werden.
Stufe 2: Wenn in Stufe 1 keine Lösung gefunden werden kann, greift Stufe 2. In Stufe 2 vertreten sich mehrere KTPP gegenseitig, die tätigen KTPP organisieren sich eigenverantwortlich in Teams, damit sie bei Ausfall einer KTPP als Vertretung zur Verfügung stehen. Regelmäßige Treffen (mindestens 1 x pro Monat) der in einem Team zusammengeschlossenen KTPP mit den Tageskindern sind eine Voraussetzung zur Umsetzung dieser Stufe, damit die Kinder die verschiedenen KTPP kennenlernen, die in der Vertretung tätigen KTPP erhalten die üblichen Förderleistungen vom Jugendamt, die in der Tagespflegeerlaubnis getroffenen Regelungen bleiben unberührt. Die erkrankte KTPP erhält die Förderleistung für bis zu 30 Krankheitstage jährlich weitergezahlt.
Stufe 3: Wenn in Stufe 1 und 2 keine Vertretung organisiert werden kann, greift Stufe 3. In Stufe 3 stehen von Montag bis Freitag -ganztags- mehrere Bereitschaftstagespflegepersonen zur Verfügung, die kurzfristig eine Betreuung übernehmen können. Diese KTPP halten jeweils mindestens einen Platz frei. Hierfür wird vom HTK eine Freihaltepauschale gewährt. Im Vertretungsfall wird ein höherer Stundensatz gezahlt. Bei der Inanspruchnahme des Betreuungsplatzes ist eine verkürzte Eingewöhnungszeit von 1-3 Tagen vorgesehen. Die Bereitschaftstagespflegepersonen sind verpflichtet, ihren Urlaub untereinander und mit der Fachstelle Kindertagespflege abzustimmen. Die Belegung der Plätze bei den Bereitschaftstagespflegepersonen erfolgt ausschließlich über die Fachstelle Kindertagespflege beim Jugendamt. Die ausgefallene KTPP informiert die Fachstelle sobald ein entsprechender Vertretungsbedarf absehbar wird.
Stufe 4: Wenn in Stufe 1 bis 3 keine Vertretung organisiert werden kann, greift Stufe 4. In Stufe 4 steht ein Not-Platz in einer möglichst zentral gelegenen Kindertageseinrichtung mit möglichst umfangreichem Betreuungszeitangebot zur Verfügung. Bei der Inanspruchnahme dieses Betreuungsplatzes ist eine verkürzte Eingewöhnungszeit von 1-3 Tagen vorgesehen. Auch bei diesem Platz erfolgt die Belegung ausschließlich über die Fachstelle der Kindertagespflege nach vorheriger Meldung durch die ausgefallene KTPP.
Die Meldungen an den Hochtaunuskreis sind zu richten an die Fachstelle Kindertagespflege des Hochtaunuskreises: Frau Prior: 06172-999-5123 Frau Dilfer: 06172-999-5124 Frau Denfeld: 06172-999-5241 Frau Glück: 06172-999-5235 Frau Möller: 06172-999-5242
Vertretungsmodell für den Hochtaunuskreis bei ungeplantem Ausfall der Kindertagespflegeperson.
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