Förderung der Tagesmutter HTK |
Allgemeine Informationen zur Förderung für Tagesmütter: Eine Tagesmutter erhält Geldleistungen des Hochtaunuskreises als pauschale Vergütung auf Basis der vertraglich, zwischen Tagesmutter und Erziehungsberechtigten, vereinbarten Betreuungsstunden. Alle Tagesmütter mit Pflegeerlaubnis, die im Hochtaunuskreis wohnhaft sind, erhalten vom Jugendamt des Hochtaunuskreises 3,70 € als Anerkennung ihrer Förderleistung und 1,95 Euro als Erstattung zum laufenden Sachaufwand pro Stunde und pro betreutem Kind, insgesamt 5,65 Euro. In diesem Betrag sind die Leistungen des Landes Hessen mit eingerechnet. Um die Förderleistung und die Erstattung zum laufenden Sachaufwand zu erhalten, müssen nach der Grundqualifikation jährlich 20 Unterrichtseinheiten Fortbildung bis 31. Dezember des laufenden Jahres nachgewiesen werden, ansonsten wird die Förderleistung für ein Jahr rückwirkend zurückgefordert. Während der Eingewöhnungsphase erhält die Tagesmutter die laufende Geldleistung entsprechend der vertraglich vereinbarten oder zukünftig geplanten Betreuungszeiten gezahlt. Die Eingewöhnungsphase sollte eine Dauer von 4 Wochen nicht überschreiten. Der Hochtaunuskreis zahlt der Tagesmutter eine pauschale Vergütung von 2 Stunden je Kind und Monat in Höhe der Sach- und Förderleistung für Dokumentation und Elterngespräche. Tagesmütter, die im Laufe des Kalenderjahres an einer dreitägigen Fortbildung zum Bildungs- und Erziehungsplans des Landes Hessen teilnehmen, erhalten 5 Jahre lang einen zusätzlichen Betrag zur Anerkennung der Förderleistung in Höhe von 100,00 € je betreutem Kind, dass am 1. März des jeweiligen Jahres betreut wird. Nach 5 Jahren muss erneut an einer Fortbildung zum Bildungs- und Erziehungsplan des Landes Hessen teilgenommen werden um weiterhin die Förderung zu erhalten Die Kindertagespflegeperson kann bei eigener Erkrankung 30 Krankheitstage im Kalenderjahr gegenüber dem HTK nachweisen. Für dieser Zeit wird die Sach- und Förderleistung weiter gezahlt. Bei Krankheit des Tageskindes erhält die Tagesmutter die Sach- und Förderleistung weiter ausgezahlt. Die Kindertagespflegeperson hat Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Kalenderjahr, die Sach- und Förderleistung wird weiter gezahlt. Die Kindertagespflegeperson hat zur Qualitätssicherung Anspruch auf zwei ganztägige (mind. 6 Zeitstunden) oder vier halbtägige (mind. 3 Zeitstunden) Fortbildungstage, die Sach- und Förderleistung wird weiter gezahlt. Genaue Ausführungen und Angaben zu der Förderung des Jugendamtes finden Sie unter: Die Förderung wird von der Tagesmutter beim Jugendamt beantragt. Wer sich genauer über das Kinderförderungsgesetz des Landes Hessen informieren möchte, findet alles Wissenswerte unter: https://soziales.hessen.de/Landesfoerderung-fuer-Kindertagespflege-SS-32a-HKJGB Ansprechpartner*innen beim Hochtaunuskreis zum Thema Förderleistung und Erstattung Sachaufwand:
Ansprechpartner*innen zu allgemeinen Themen bezüglich Kindertagespflege:
weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hochtaunuskreises:
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