Betreuungsformen |
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Die Kindertagespflege unterscheidet zwei Betreuungsformen Tagesmutter oder Tagesvater Die klassische Tagesmutter bzw. der klassische Tagesvater ist eine Betreuungsperson, in der Ihr Kind im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut wird. Die Tagesmutter oder der Tagesvater erhält nach der Qualifizierung eine „Pflegeerlaubnis“ vom zuständigen Jugendamt, welches auch die Anzahl der zu betreuenden Tagespflegekinder festlegt. Eine Kindertagespflegeperson ist selbständig tätig und vereinbart mit Ihnen in einer Betreuungsvereinbarung alle relevanten Details. Weitergehende Informationen zur Tagesmutter bzw. Tagesvater Kinderfrau Eine weitere Betreuungsform in der Kindertagespflege ist die Kinderfrau. Diese kommt in Ihren Haushalt und betreut dort die Kinder. Eine Kinderfrau ist in der Regel schon etwas älter und die eigenen Kinder meistens schon erwachsen. Auch eine Kinderfrau kann sich vom zuständigen Jugendamt nach ihrer Qualifizierung eine „Pflegeerlaubnis“ erteilen lassen. Dies ist jedoch zur Zeit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine Kinderfrau arbeitet in einem Angestelltenverhältnis und schließt mit Ihnen eine Betreuungsvereinbarung ab, in der alle relevanten Details enthalten sind. Weitergehende Informationen zur Kinderfrau Häufig gestellte Fragen an die Mini-Job-Zentrale zum Thema zu Minijobs in Privathaushalten. Der Link zur Minijobzentrale: https://www.minijob-zentrale.de/DE/service/broschueren/broschueren_node.html#doc933c41d3-7a16-4f5c-bfd7-e226bae1b7c4bodyText4
Mit diesem Link kommt man direkt zu den Broschüren der Minijobs im Privathaushalt.
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