Betreuungsformen PDF Drucken E-Mail

Die Kindertagespflege unterscheidet zwei Betreuungsformen

Tagesmutter oder Tagesvater

Die klassische Tagesmutter bzw. der klassische Tagesvater ist eine Betreuungsperson, in der ihr Kind im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut wird. Die Tagesmutter oder der Tagesvater erhält nach der Qualifizierung eine „Pflegeerlaubnis“ vom zuständigen Jugendamt, welche auch die Anzahl der zu betreuenden Tagespflegekinder festlegt. Eine Kindertagespflegeperson ist selbständig tätig und vereinbart mit Ihnen in einer Betreuungsvereinbarung alle relevanten Details.

Weitergehende Informationen zur Tagesmutter bzw. Tagesvater



Kinderfrau

Eine weitere Betreuungsform in der Kindertagespflege ist die Kinderfrau. Diese kommt in den Haushalt der Eltern und betreut dort die Kinder. Eine Kinderfrau ist in der Regel schon etwas älter und die eigenen Kinder meistens schon erwachsen. Auch eine Kinderfrau kann sich vom zuständigen Jugendamt nach ihrer Qualifizierung eine „Pflegeerlaubnis“ erteilen lassen. Dies ist jedoch zur Zeit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Weitergehende Informationen zur Kinderfrau

Häufig gestellte Fragen an die Mini-Job-Zentrale zum Thema zu Minijobs in Privathaushalten.

 
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