Krankheitsvertretung

Info für Eltern zum

Vertretungsmodell des Hochtaunuskreises bei Krankheit der Tagesmutter

Das Jugendamt des Hochtaunuskreises hat in Zusammenarbeit mit den im Kreisgebiet ansässigen Tagespflegeinitiativen ein Vertretungsmodell erarbeitet. Das Vertretungsmodell soll für Eltern von Tagespflegekindern eine verlässliche Vertretung bei einem ungeplanten Ausfall der Tagesmutter bieten. Es ist in vier aufeinander aufbauende Stufen unterteilt. Fällt ein Tagesmutter wegen Krankheit aus, so ist in der festgelegten Reihenfolge eine Vertretungsmöglichkeit zu prüfen. Erst wenn in der niedrigeren Stufe keine Vertretung möglich ist, kann eine Vertretung in der nächsthöheren Stufe erfolgen.

Ab Stufe 3 nimmt die zu vertretende Tagesmutter direkt Kontakt mit einem Mitarbeiter der Fachstelle der Kindertagespflege des Jugendamtes des Hochtaunuskreises auf:

 

Für Stufe 1 gilt folgendes:

Die Tagespflegeperson klärt mit den Eltern der Tageskinder zu Beginn des Betreuungsverhältnisses das Vorgehen beim Ausfall wegen z.B. Krankheit, Unfall der Tagesmutter ab.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Die Tageskindeltern kümmern sich selbst um die Betreuung ihres Kindes.

  • Die Tagesmutter vernetzt ihre Tageskindeltern untereinander zur Vertretung, d.h. es wird z.B. ein Plan erarbeitet, welche Eltern an welchen Tagen, wie viel Tageskinder im Notfall betreuen können. Somit müssen nicht alle Eltern eine eigene Betreuung organisieren. Um diesen Fall vorzubereiten, sollten die Eltern zu einer solchen Zusammenarbeit ermutigt werden. Es ist von Vorteil, wenn in regelmäßigen Abständen dann gemeinsame Treffen der Eltern und der Tageskinder durch die Tagesmutter oder die Eltern organisiert werden.

    Wichtig ist, das dies privat ohne Entgelt geleistet wird. Auf der sicheren Seite sind alle Eltern, wenn sie eine private Unfallversicherung für ihr Kind abschließen.

 

Für Stufe 2 gilt folgendes:

Wenn in Stufe 1 keine Vertretung organisiert werden kann, greift Stufe 2

  • Es vertreten sich zwei Tagesmütter gegenseitig, wenn beide weniger als 5 Tageskinder betreuen.

  • Eine weitere Möglichkeit der flexibleren Vertretung ist ein Verbund von z.B. vier Tagesmüttern mit unterschiedlich vielen Tageskindern.

  • Regelmäßige Treffen der in einem Team zusammengeschlossenen Tagesmüttern mit den Tageskindern sind eine Voraussetzung zur Umsetzung dieser Stufe, damit die Kinder die verschiedenen Tagesmütter und ggf. deren Räumlichkeiten kennenlernen

  • Es ist auch möglich, für einen begrenzten Zeitraum, eine Freundin oder Familienangehörige als Vertretung einzusetzen.

 

Für Stufe 3 gilt:

Wenn in Stufe 1und 2 keine Vertretung organisiert werden kann, greift Stufe 3.

  • Es stehen im Gebiet des Hochtaunuskreises drei Nottagesmütter zur Verfügung die von Montag bis Freitag einen Ganztagsplatz anbieten. Bei Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes ist eine verkürzte Eingewöhnungszeit von 1-3 Tagen vorgesehen.

    Die Belegung der Plätze erfolgt ausschließlich über die Fachstelle der Kindertagespflege des Jugendamtes des Hochtaunuskreises

 

Für Stufe 4 gilt:

Wenn in Stufe 1 - 3 keine Vertretung organisiert werden kann, greift Stufe 4.

  • Für Stufe 4 steht ein Not-Platz in einer zentral gelegenen Kinderkrippe in Bad Homburg zur Verfügung. Bei Inanspruchnahme dieses Betreuungsplatzes ist eine verkürzte Eingewöhnungszeit von 1-3 Tagen vorgesehen.

    Auch bei diesem Platz erfolgt die Belegung ausschließlich über die Fachstelle der Kindertagespflege des Jugendamtes des Hochtaunuskreises.