Übersicht Betreuungskosten

Kindertagespflegepersonen, die die Kinder im eigenen Haushalt betreuen

Eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater kostet die Eltern in der Regel pro Betreuungsstunde pro Kind zwischen 2,40 Euro und etwa 4,00 Euro. Ab 2026 erhöhen sich die Kosten auf mindestens 2,50 € pro Betreuungsstunde.

Diese Betreuungskosten setzen sich aus dem Beitrag von 2,40 Euro für 2024 die an das Jugendamt gezahlt werden müssen (siehe hierzu Satzung des Hochtaunuskreises Kindertagespflege ab 2026 erhsöht sich der Beitrag auf 2,50 €) und den individuellen Betreuungsgebühren der jeweiligen Kindertagespflegeperson zusammen. Der Beitrag an das Jugendamt kann abhängig vom Familieneinkommen zum Teil oder auch komplett entfallen.

Die Bezahlung ist mit der jeweiligen Kindertagespflegeperson zu vereinbaren. Es sollte genau abgeklärt werden, welche Leistungen der Stundensatz beinhaltet. In der Regel erheben die Kindertagespflegepersonen einen zusätzlichen Beitrag für das Essen, bitte erfragen Sie dies bei dem Gespräch mit der Kindertagespflegeperson.

Kindertagespflegepersonen, die die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen

Eine Kinderfrau wird von den Eltern im Angestelltenverhältnis bezahlt. Die Eltern können die Kinderfrau z.B. bei wenigen Betreuungsstunden in Form eines Mini-Jobs anstellen. Wenn der Betreuungsumfang größer sein sollte, ist die Kinderfrau in einem normalen Angestelltenverhältnis mit Abgaben aller Sozialabgaben und ggf. Abgabe der Einkommenssteuer bei den Eltern angestellt.

Eine angestellte Kinderfrau kann die Eltern pro Stunde zwischen etwa 20,00 Euro (Mindestlohn) und 25,00 Euro brutto, incl. des Sozialversicherungsanteils des Arbeitgebers kosten. Bitte besprechen Sie im Vorfeld den Stundensatz mit Ihrer Kinderfrau und vereinbaren Sie in einem Arbeitsvertrag die Arbeitszeiten und die Bezahlung.

Sollte die Kinderfrau eine Grundqualifikation absolviert haben erhält sie 2024 eine Förderleistung vom Jugendamt des Hochtaunuskreises in Höhe von 3,70€ pro Stunde pro betreutem Kind und ab 2025 3,80€ pro Stunde pro betreutem Kind. Des gibt die Möglichkeit den Anspruch auf die Förderleistung an die Eltern abzutreten. Dies dient der Vereinfachung der Abwicklung und reduziert die Kosten der Eltern zum Teil deutlich, je nach Anzahl der betreuten Kinder.

Wenn die Förderleistung in Anspruch genommen wird, müssen die Eltern 2024 einen Kostenbeitrag an das Jugendamt in Höhe von 1,20 € leisten und ab 2026 erhöht sich der Beitrag auf 1,25 €.

In die Tätigkeit einer Kinderfrau fällt die pädagogische Betreuung des Kindes bzw. der Kinder, die Essenszubereitung, Hausaufgabenbetreuung und die Fahrten zu den Aktivitäten des Kindes bzw. der Kinder. Eine Kinderfrau arbeitet nicht als Putzfrau oder Haushaltshilfe.