Voraussetzungen Pflegeerlaubnis Tagesmutter |
Kriterien zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis Voraussetzung zu Erteilung der Pflegeerlaubnis: Ort der Betreuung ist nicht die Wohnung der Kinder und während des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate und gegen Entgelt Die Voraussetzungen müssen kumulativ (alle gemeinsam) vorliegen. Liegt eine Voraussetzung nicht vor, ist die Tätigkeit nicht erlaubnispflichtig.
Eignung gemäß § 43 Abs. 2, Satz 1, SGB VIII als Voraussetzung für die Erlaubnis. Eignung setzt voraus gemäß § 43 Abs. 2, Satz 2, SGB VIII:
z.B. keine relevanten Vorstrafen (polizeiliches Führungszeugnis für alle volljährigen und
Die Sachkompetenz erfordert nach § 43 Abs. 2, Satz 3, SGB VIII „vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege“. Der Nachweis erfolgt durch die Teilnahme an dem Qualifizierungskurs Kindertagespflege und der erfolgreichen Kompetenzerfassung zu Abschluss des Kurses - siehe hierzu auch Inhalte Qualifizierungskurs Kindertagespflege und der Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen und kindgerechte Räumlichkeiten: Größe und Ausstattungsstandards werden durch das Jugendamt überprüft.
Umfang der Erlaubnis gemäß § 43 Abs.3, SGB VIII: Betreuung von bis zu fünf Kindern Befristung auf fünf Jahre Unterrichtspflicht über wichtige Ereignisse
Ansprechpartner/in beim Hochtaunuskreis (Jugendamt)Name Raum Tel.-Nr. Fax-Nr. E-Mail Hilke Rump 4-508 06172-999-5133 06172-999-9827 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hochtaunuskreises: |