Voraussetzungen Pflegeerlaubnis Tagesmutter

Kriterien zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis

Voraussetzung zu Erteilung der Pflegeerlaubnis:

Ort der Betreuung ist nicht die Wohnung der Kinder

und

während des Tages

und

mehr als 15 Stunden wöchentlich

und

länger als drei Monate und gegen Entgelt

Die Voraussetzungen müssen kumulativ (alle gemeinsam) vorliegen. Liegt eine Voraussetzung nicht vor, ist die Tätigkeit nicht erlaubnispflichtig.


Eignung gemäß § 43 Abs. 2, Satz 1, SGB VIII als Voraussetzung für die Erlaubnis.

Eignung setzt voraus gemäß § 43 Abs. 2, Satz 2, SGB VIII:


Persönlichkeit:

z.B. keine relevanten Vorstrafen (polizeiliches Führungszeugnis für alle volljährigen
Haushaltsmitglieder),
der Gesundheitszustand (Gesundheitszeugnis von allen Familienmitgliedern)

und

Sachkompetenz



Die Sachkompetenz erfordert nach § 43 Abs. 2, Satz 3, SGB VIII „vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege“. Der Nachweis erfolgt durch die Teilnahme an dem Qualifizierungskurs Kindertagespflege und der erfolgreichen Kompetenzerfassung zu Abschluss des Kurses - siehe hierzu auch Inhalte Qualifizierungskurs Kindertagespflege

und

der Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen

und

kindgerechte Räumlichkeiten: Größe und Ausstattungsstandards werden durch das Jugendamt überprüft.


Umfang der Erlaubnis gemäß § 43 Abs.3, SGB VIII:

Betreuung von bis zu fünf Kindern

Befristung auf fünf Jahre

Unterrichtspflicht über wichtige Ereignisse


Ansprechpartner/in beim Hochtaunuskreis (Jugendamt)

Name Raum Tel.-Nr. Fax-Nr. E-Mail

Hilke Rump 4-508 06172-999-5133 06172-999-9827 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können



weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hochtaunuskreises:

www.hochtaunuskreis.de