Qualifizierung Kinderfrau

Der Kinderbetreuungsservice legt Wert darauf, dass auch die Kinderfrauen qualifiziert sind und empfiehlt auch den Kinderfrauen an der Grundqualifizierung teilzunehmen.

Siehe hierzu:

Beispielhafter inhaltlicher Aufbau eines Grundqualifizierungskurses Kindertagespflege 

Nach erfolgreichem Abschluss des Grundqualifizierungskurses mit der Kompetenzerfassung können die Teilnehmerinnen die Pflegeerlaubnis beim zuständigen Jugendamt beantragen.

Eine Pflegeerlaubnis ist zur Zeit gesetzlich zur Ausübung der Tätigkeit als Kinderfrau nicht vorgeschrieben.

Bei den Kinderfrauen wird diese Erlaubnis nur benötigt um Zuschüsse (Allgemeine Info zu den Zuschüssen) zu den Betreuungskosten beim Jugendamt des Hochtaunuskreises zu beantragen.